Wichtige Information: Illegale Schuppen

Am 09. Juli 2020 findet voraussichtlich die nächste Begehung unserer Anlage durch das Grünamt statt.

Zweck dieser regelmäßigen Begehung ist, zu kontrollieren, ob die Vereinsmitglieder die Vorschriften für die gesetzlichen Vorgaben einhalten und dem Verein die Gemeinnützigkeit weiterhin zuerkannt werden kann.

Zu den Vorschriften zählen das Bundesdeutsche Kleingartengesetz, die Rahmengartenordnung und die Laubenordnung.

Wir haben in unserer Anlage ein Problem mit separat aufgestellten Schuppen.

Dies ist in der Regel nicht erlaubt !

Es betrifft die Parzellen: 3; 13; 14, 25; 26; 33; 36; 41; 66; 67; 78 und 92.

Die Parzellen 13; 14; 26; 33; 66 und 67 wurden schon bei der letzten Begehung des Grünamtes 2015 wegen ihrer separaten Schuppen kritisiert.

Wir bitten die o.g. genannten Pächter Baugenehmigungen, oder unter Bestandschutz fallende Schuppen beim Vorstand bis zum 30.04.2020 nachzuweisen.

Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt wird seinen Schuppen zurückbauen müssen!

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Pügge