Hinweise zur Grünpflege, zu Pergolen und Sichtschutzwänden
Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass, möchte der Vorstand auf zwei Dinge hinweisen:
1. Die Wege vor der eigenen Parzelle sind regelmäßig zu mähen (1/2 Wegbreite). Die Pächter von Eckgärten, die an die Außengrenze der Anlage stoßen, müssen den Weg in der kompletten Breite mähen, dafür bekommen sie 4 Std. als Arbeitseinsatz jährlich angerechnet.
2. Auf Anraten des Amtes für Stadtgrün und des Verbandes, möchte der Vorstand darauf hinweisen, dass Sichtschutzfelder mit den durchschnittlichen Maßen von 1,80 X 1,80 m (kleiner und größer), die durchgehend geschlossen sind, nicht aufgestellt werden dürfen.
Bei Pergolen und Rankgerüsten, die mit einer maximalen Höhe von 2m als Wind- und Sichtschutz des Sitzplatzes bzw. der Terrasse dienen, kann beim Aufbau der Abstand zum Nachbargrundstück mit schriftlicher Genehmigung des Nachbarpächters bis auf 1 m unterschritten werden. Ist diese Genehmigung nicht vorhanden, muss ein Abstand zur Gartengrenze von mindestens 2 m eingehalten werden.
Euer Vorstand